Preise
- SHIATSU
Einzel-Behandlung - 65-75 Minuten
- 70 €
- SHIATSU
5er-Block - á 65-75 Minuten
- 335 €
- SHIATSU
10er-Block - á 65-75 Minuten
- 650 €
- INGWER-KOMPRESSEN
Aufpreis - Zusatz-Behandlung
- 5 €
- SHIATSU IN BETRIEBEN
Einzel-Behandlung - á 30-35 Minuten
- 35 €
Infos
Shiatsu ersetzt keinen Arztbesuch, wenn Du in einer ärztlichen Behandlung bist, solltest Du abklären, ob eine Shiatsubehandlung in Betracht kommt.
Ablauf einer Behandlung
Nach einem kurzen Vorgespräch und Informationen über das Beschwerdebild des Klienten, z.B. die Dauer gewisser Symptome, wo genau die Beschwerden auftreten und ob Vorerkrankungen vorliegen, geht’s zur eigentlichen Behandlung. Shiatsu wird auf einer Matte (Futon) auf dem Boden praktiziert. Der Klient ist mit einem T-Shirt, leichter Hose und Socken bekleidet, es empfiehlt sich bequeme Baumwollbekleidung. Jede Behandlung ist individuell auf den Klienten abgestimmt.
Kostenrückerstattung
Manche Pflichtversicherungen, etwa die KFL und LKUF, sowie private Zusatzkrankenversicherungen leisten einen Kostenersatz für Shiatsu-Behandlungen.
Die KFL (Krankenfürsorge für Oö. Landesbedienstete) gewährt eine jährliche Massage-Pauschale, die mit 90% der Behandlungskosten in einem Massage-Institut bis zu maximal 328 € bezahlt werden. Diese Pauschale wird auch ohne ärztliche Vorschreibung gewährt.
Die LKUF (Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge) gewährt eine jährliche Massage-Pauschale, mit 90% der Behandlungskosten in einem Massage-Institut bis zu maximal 180 € bezahlt werden. Eine vorherige ärztliche Verordnung sowie die Vorlage der Originalrechung sind Grundvoraussetzung für eine Kassenleistung an den Versicherten.
Die KFG (Krankenfürsorge der Gemeindebediensteten) gewährt eine jährliche Massage-Pauschale von 350 € (nur für Hauptversicherte) für Massage-Institute. Eine vorherige ärztliche Verordnung sowie die Vorlage der Originalrechung sind Grundvoraussetzung für eine Kassenleistung an den Versicherten. Beinahe alle Zusatzversicherungen bezahlen bis zu 80% der Kosten für Shiatsu-Sitzungen. Bitte erkundige Dich bei Deiner jeweiligen Krankenversicherung bzw. Deinem Versicherungsvertreter über das genaue Prozedere, auch ob vorab eine ärztliche Verordnung nötig ist.
Gesundheitshunderter für SVS-Versicherte:
Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
www.svs.at/gesundheitshundert